Bücher, Socken, Krawatten und Gutscheine – Beim Schenken sind die Deutschen nicht die einfallsreichsten. Was also tun mit den ungeliebten Geschenken?
Die Moral – Darf man Geschenke umtauschen?
In der Regel macht sich der Schenkende viele Gedanken zu einem Geschenk. Es wird Zeit und in den meisten Fällen auch Geld investiert. Damit lastet auf dem Geschenk ein gewisser Erfolgsdruck. Freut sich der Beschenkte, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, entsteht auf beiden Seiten Frust. Beim Schenkenden, dass man daneben lag, und beim Beschenkten kann schnell der Eindruck entstehen, dass der Schenkende sich nicht genügend Gedanken gemacht oder sich nicht ausführlich genug erkundigt hat. Deshalb empfiehlt der Knigge-Rat, sich die Enttäuschung nicht anmerken zu lassen. Vielmehr gilt es, einfühlsam dem Schenkenden zu signalisieren, dass man sich sehr über das Präsent freut, obwohl es nicht ganz passend ist. Kleine Notlügen sind dabei erlaubt: „Die CD habe ich leider schon“ oder „Ach schade, der Norweger-Pulli passt mir leider nicht“ lassen beide Seiten gut aus der unangenehmen Situation herauskommen. Sie ebnen außerdem den Weg zu einem Umtausch, der unter diesen Umständen für beide Seiten akzeptabel ist.
Einfach mal sich selbst beschenken
Noch einfacher ist es, sich einfach über das Geschenk ehrlich von Herzen zu freuen. Denn schließlich hat ein lieber Mensch sich gedacht, dass genau dieses Geschenk zu einem passt, und den will man ja nicht enttäuschen. Um sich und seiner Seele aber etwas Gutes zu tun, beschenkt man sich deshalb am besten selbst. .
Der Umtausch ist keine „Geld-zurück-Garantie“
Zum Umtausch muss man wissen, dass es sich dabei immer um eine Kulanz-Leistung handelt, außer es wird vom Händler ein Umtauschrecht ausdrücklich eingeräumt, zum Beispiel, weil damit geworben wird. Für die Rücknahme eines ungeliebten Geschenks wird in der Regel ein Gutschein ausgestellt. Manchmal bietet der Verkäufer dem Kunden auch an, sich etwas anderes aus dem Sortiment auszusuchen. Ein generelles Recht auf Umtausch oder gar auf die Auszahlung des Kaufpreises für das Geschenk in bar gibt es nicht. Leichter wird es, wenn das Geschenk in einwandfreiem, nicht gebrauchtem Zustand zurückgegeben wird. Liegt auch noch der der Kaufbeleg vor, sind die meisten Händler kulant. Ein Umtausch ist aber auch ohne Kassenbon oder Originalverpackung möglich. Wurde das Geschenk bargeldlos gekauft, kann der Kauf im Zweifelsfall mit einem Kontoauszug oder der Kreditkartenabrechnung belegt werden. Beim Barkauf kann auch ein Zeuge genügen, der beim Kauf der Ware anwesend war.
Online bestellt? Innerhalb 14 Tage einfach zurückschicken
Bei aus dem Katalog oder im Internet bestellten Geschenken gilt die so genannte Fernabsatzregelung: Demnach haben Käufer zwei Wochen nach Zusendung der Ware Zeit, die Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Als Widerruf gilt die Rücksendung der Ware, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Viele Versandhändler halten Rücksendeformulare zum Ausdrucken auf ihrer Internetseite bereit. Auch hier sollte die Ware in einwandfreiem, nicht gebrauchtem Zustand zurückgegeben werden. Doch es gibt einige Ausnahmen, so sind beispielsweise entsiegelte Datenträger wie CDs, DVDs oder Blu-Rays, frische Lebensmittel, Blumen, Eintrittskarten, gebuchte Reisen oder extra für den Käufer angefertigte Waren wie Kleidung von der Regelung ausgenommen.
Verkaufen ist aufwendig und erzielt in der Regel niedrigere Preise
Findet man im Sortiment des Händlers nichts Passendes für einen Umtausch, ist der letzte Ausweg, das unliebsame Geschenk zu verkaufen, bevor man es in einer Schublade oder im Schrank einmottet. Dafür bieten sich Plattformen wie eBay, Hood.de oder Der heiße Draht im Internet an. Aber ein solcher Verkauf ist aufwendig (gute Fotos steigern die Verkaufschancen) und erzielt in der Regel auch beim direkten Weiterverkauf nicht den ursprünglich bezahlten Preis. Wird die Ware verschickt, müssen die Portokosten ebenfalls berücksichtigt werden.