Fallobst: Müssen Grundstückseigentümer die Früchte aus Nachbars Garten dulden?
Die Früchte werden langsam reif, und fallen von den Bäumen. Doch wem gehört das Fallobst. Solange die Frucht fest am Baum hängt, gehört sie dem Eigentümer des Baumes – auch wenn die fruchtbehangenen Äste über die Grundstückgrenze hinausragt.