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Viele Menschen wünschen sich im Alter mehr Liquidität – sei es, um mehr Geld fürs Leben oder die Pflege zu haben, um die Kinder finanziell zu unterstützen oder um sich langgehegte Träume zu erfüllen. Eine Immobilienrente ermöglicht es, bei gleichzeitigem Wohnrecht das in der Immobilie gebundene Vermögen freizusetzen. Wie die Immobilienrente in Deutschland funktioniert erklären wir in diesem Beitrag
Für die Immobilienrente gibt es verschiedene Modelle. Allen gemeinsam ist: Die Eigentümer profitieren finanziell vom Wert ihrer selbstgenutzten Immobilie, bleiben aber gleichzeitig darin wohnen.
Verkauf und Wohnrecht: die Leibrente
Bei einer Leibrente verkauft der Eigentümer das Haus vollständig. Dafür erhält er eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente, die in der Regel bis an sein Lebensende ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Zahlungen hängt vom Wert des Hauses sowie dem Geschlecht und dem Alter des Verkäufers ab. Außerdem erhält er ein lebenslanges Wohnrecht für die Immobilie. Wer die Kosten für die Instandhaltung übernimmt, hängt von der Vertragsgestaltung ab.
Nur die Hälfte abgeben: ein Teilverkauf
Beim Teilverkauf wird maximal die Hälfte des Hauses veräußert. Für diese Hälfte erhält der Verkäufer eine Einmalzahlung oder – seltener – eine monatliche Rente. Den verkauften Teil mietet er vom Käufer zurück. Entscheidungen über die Immobilie trifft er weiterhin allein. Verstirbt der Eigentümer, wird die Immobilie vollständig veräußert. Dabei haben die Erben üblicherweise ein Vorkaufsrecht. Nutzen sie dies nicht, teilen sie sich die Erlöse mit dem Teilkäufer.
Das Haus als Kreditsicherheit: die Umkehrhypothek
In Großbritannien und den USA ist die Umkehrhypothek weit verbreitet. Auch in Deutschland interessieren sich immer mehr Menschen für dieses Modell der Immobilienrente. Das Prinzip: Der Immobilieneigentümer erhält einen Kredit von der Bank, der in monatlichen Raten, als Einmalzahlung, oder einer Kombination aus beidem ausgezahlt wird. Wenn er verstirbt, wird dieser Kredit durch den Verkauf der Immobilie zurückgezahlt. Bis dahin sind keine Zinsen und Tilgungen zu leisten. Allein die Immobilie haftet für den Kredit. Der Verwertungsüberschuss steht allein dem Eigentümer beziehungsweise seinen Erben zu.
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