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Drohnen sind zu beliebten Begleitern für Reisende geworden. Die faszinierenden Luftaufnahmen, die diese fliegenden Kameras ermöglichen, verleihen Urlaubserinnerungen eine ganz neue Perspektive. Doch bevor Du die Drohne in den Koffer packst, gibt es einiges zu bedenken. Von rechtlichen Bestimmungen über technische Vorbereitungen bis hin zu ethischen Überlegungen – das Fliegen einer Drohne im Ausland erfordert sorgfältige Planung. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten, um Ihren Drohnen-Urlaub zu einem reibungslosen und unvergesslichen Erlebnis zu machen.

Drohnen im Flugzeug mitnehmen

Um Probleme am Flughafen zu vermeiden, sollte man vorab die Bestimmungen der Fluglinie überprüfen. “Wir empfehlen die Mitnahme der Drohne und der zugehörigen Akkus im Handgepäck, um Schäden durch den unsachgemäßen Umgang mit dem Aufgabegebäck zu verhindern. Die Propeller der Drohne können abmontiert und ohne Weiteres im Aufgabegepäck verstaut werden. Viele Fluglinien wollen keine einsatzbereiten Drohnen in der Kabine haben”, so Markus Bardach, Geschäftsführer von skyzr.

Eine Drohnenversicherung überprüfen

Wer eine Drohne besitzt und mit dieser fliegt, muss auch eine Drohnenversicherung abschließen. Vor dem Urlaub empfiehlt es sich zu kontrollieren, ob der Deckungsbereich auch das Urlaubsland umschließt. Im Schadensfall können ohne gültige Versicherung hohe Kosten entstehen! “Vor dem Urlaub sollte man sicherheitshalber beim Versicherungsunternehmen nachfragen. Sollte kein Schutz im Ausland inkludiert sein, empfiehlt es sich, einen Anbieterwechsel zu vollziehen”, so Bardach.

Auf die Privatsphäre achten

Bilder aus der Luft vergrößern unweigerlich das Motiv. Da passiert es schnell, dass auch Personen auf Fotos und Videos sind, die das vielleicht gar nicht wollen. Bardach empfiehlt daher darauf zu achten, Privatgrundstücke oder viel besuchte Plätze wie Strände und Sehenswürdigkeiten mit der Drohne zu meiden. “Überall wo Menschen zusammenkommen, gilt es Rücksicht zu nehmen. Einerseits stößt man so niemanden vor den Kopf und verhindert Diskussionen, andererseits geht man auch kein Sicherheitsrisiko ein.”

Sicher fliegen in unbekanntem Gelände

Gerade in Küstengegenden können starke Winde auftreten, die das Flugverhalten der Drohne beeinflussen oder gar stören können. Bardach empfiehlt daher, nur bei konstanten und guten Bedingungen zu fliegen, um Unfälle zu vermeiden. “Es verhält sich wie mit dem normalen Autofahren auf unbekannten Straßen: Besonderes Terrain erfordert besondere Vorsicht, um Zwischenfälle sowie Schäden an Personen oder Sachen zu vermeiden.”

Auf die Landesspezifische Gesetze und Regeln beachten

Seit 2021 gelten grundsätzlich in der gesamten EU dieselben Regeln zum Gebrauch von Drohnen. Dennoch kann es zu länderspezifischen Unterschieden und regionalen Verschärfungen kommen. “Nicht selten kommt es vor, dass Naturschutzgebiete den Einsatz von Drohnen vollständig untersagen”, warnt Bardach. Beim Zuwiderhandeln drohen oft hohe Strafen oder die Abnahme der Drohne. “Wir empfehlen daher, sich vorab schon bei den jeweiligen Tourismusbehörden zu erkundigen und vor Ort auf Hinweisschilder zu achten.”

Allgemeine EU-Regelungen für Drohnen

– Registrierungspflicht für Drohnenpiloten ab 250g Drohnengewicht
– Altersgrenze: Mindestens 16 Jahre (Ausnahmen möglich unter Aufsicht)
– Maximale Flughöhe: 120 Meter
– Sichtverbindung zur Drohne muss immer bestehen
– Versicherungspflicht

Länderspezifische Besonderheiten

Deutschland

– Kennzeichnungspflicht ab 250g
– Flugverbot in Naturschutzgebieten und Wohngebieten

Frankreich

– Nachtflugverbot
– Spezielle Genehmigung für Städte über 3.000 Einwohner

Italien

– Flugverbot über bewohnten Gebieten
– Spezielle Erlaubnis für Flüge über 70m Höhe

Spanien

– Verbot von Drohnenflügen in der Nähe von Flughäfen (8 km Radius)
– Genehmigung für gewerbliche Flüge erforderlich

Niederlande

– Flugverbot in der Nähe von Militärgebieten
– Spezielle App “GoDrone” für No-Fly-Zonen

Belgien

– Drohnenführerschein für Flüge außerhalb des eigenen Grundstücks
– Flugverbot in Brüssel (außer spezielle Genehmigung)

Österreich

– Online-Schulung und Test für Drohnenpiloten
– Flugverbot in der Nähe von Krankenhäusern

Schweden

– Kameradrohnen benötigen spezielle Genehmigung
– Flugverbot über Gefängnissen und Militäranlagen

Griechenland

– Verbot von Drohnenflügen über archäologischen Stätten
– Spezielle Genehmigung für Flüge in Touristengebieten

Portugal

– Flugverbot in Nationalparks ohne Genehmigung
– Registrierung aller Drohnen unabhängig vom Gewicht

 

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