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Wenn man gar nicht vor die Tür möchte, wenn es einem nicht gut geht, ist die Videosprechstunde beim Arzt eine gute Option. In manchen Fällen kann neben dem Arztgespräch per Telefon eine ärztliche Videosprechstunde eine Alternative zum Praxisbesuch sein. Wie die Videosprechstunde funktioniert, zeigen wir hier.
Wer kann die ärztliche Videosprechstunde nutzen?
Die gute Nachricht: Jeder, der in Deutschland krankenversichert ist, kann von der Videosprechstunde profitieren. Egal ob Kassenpatient oder Privatversicherter – die digitale Sprechstunde steht in der Regel allen offen.
Welche technischen Voraussetzungen benötigt man?
Voraussetzung für eine Videosprechstunde ist eine stabile Internetverbindung: WLAN oder ein mobiles Datennetzwerk. Als Endgerät eignen sich Smartphone, Tablet, Laptop oder Computer mit Bildschirm, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. So kann man sich mit dem Arzt oder der Ärztin in Echtzeit austauschen.
Wie läuft eine Videosprechstunde ab?
Von der Arztpraxis erhält man Informationen sowie einen Termin für die Videosprechstunde, die Internetadresse des Videodienstanbieters und den Einwahlcode. Nach Angabe des Namens und einem Techniktest geht es in den digitalen Wartebereich, bis man aufgerufen wird und sich dann wie gewohnt mit dem Arzt oder der Ärztin unterhalten kann. Wer einen entsprechenden Videodienst-Anbieter (z. B. TeleClinic, Medgate) nutzt, lädt eine App herunter, über die das Arztgespräch geführt wird. Rezepte und Krankschreibungen werden ebenfalls über die App ausgestellt.
Wann ist eine ärztliche Videosprechstunde sinnvoll?
Am besten die Arztpraxis kontaktieren, ob Videosprechstunden angeboten werden und sie bei den vorhandenen Symptomen sinnvoll ist. Die ärztliche Videosprechstunde ist besonders für Beratungs-, Folge- und Beobachtungstermine sinnvoll. Bei Bedarf und dem entsprechenden technischen Equipment kann auch ein Rezept digital ausgestellt werden. Stellt der Arzt in der Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeit fest, kann er eine entsprechende Bescheinigung ausstellen – wenn der Patient der Arztpraxis persönlich bekannt ist, ist eine erstmalige Krankschreibung bis zu sieben Tagen möglich, sonst lediglich für drei Tage. Für eine gründliche körperliche Untersuchung müssen Patienten in die Praxis kommen.
Wie wird abgerechnet?
Die Kosten werden in der Regel von der Krankenversicherung oder der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung: Der Arzt hat eine Zulassung für Videosprechstunde und die Leistung ist im versicherten Tarif enthalten. Privatpatienten erhalten wie gewohnt eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ), die sie bei ihrer Versicherung einreichen können. Gesetzlich Versicherte müssen ihre Gesundheitskarte für den Registrierungsprozess der Videodienstanbieter bereithalten oder sie bei der zuständigen Praxis im laufenden Quartal zum Einlesen nachreichen, falls das noch nicht erfolgt ist. Da Videodienste aktuell nur Privatrezepte ausstellen dürfen, müssen gesetzlich Versicherte derzeit die Kosten für dort verschriebene Medikamente komplett selbst zahlen.
Tipps für die Videosprechstunde
Am besten wählt man sich fünf Minuten vor dem Termin zur Videosprechstunde ein, um pünktlich starten zu können. Es hilft, Symptome und Fragen im Vorfeld aufzuschreiben. Eine ruhige Umgebung ohne Störfaktoren ist für das Gespräch sinnvoll.
Neuerung bei telefonischer Sprechstunde
Übrigens: Telefonisch dürfen Ärzte jetzt bis zu fünf Tage krankschreiben, wenn der Patient der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome vorliegen.