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Trotz gesetzlicher Rauchmelderpflicht ist nur jedes zweite Eigenheim in Deutschland ausreichend mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Das ergab eine reprĂ€sentative Studie der Innofact AG. FĂŒr die Erhebung wurden insgesamt 5.840 EigentĂŒmer von Ein- und ZweifamilienhĂ€usern sowie ReihenhĂ€usern befragt. In diesem Beitrag erklĂ€ren wir, warum man einen Rauchmelder in der Wohnung haben sollte.

Nur 120 Sekunden, um zu ĂŒberleben

„Die meisten Menschen wissen nicht, dass sie nur rund 120 Sekunden Zeit haben, um sich in Sicherheit zu bringen, wenn der Rauchmelder alarmiert. Ohne Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie den Fluren haben die Menschen bei einem Brand vor allem nachts so gut wie keine Überlebenschance“, erklĂ€rt Dirk Aschenbrenner, PrĂ€sident der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), und ergĂ€nzt: „Es ist daher unbegreiflich, dass gerade Eigenheimbesitzer die Rauchmelderpflicht vernachlĂ€ssigen. Hier sollte dringend ein Umdenken stattfinden. Denn schließlich bringen sie nicht nur sich, sondern auch ihre Familien in Gefahr“, gibt der Experte zu bedenken.

Eigenheimbesitzer nicht ausreichend ĂŒber Rauchmelderpflicht informiert

Dass es eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern gibt, ist laut Umfrage knapp drei Viertel der EigentĂŒmer bewusst. Doch warum statten so viele ihre WohnrĂ€ume trotzdem nicht richtig aus? „Rund zwei Drittel der EigentĂŒmer wissen, dass es eine Rauchmelderpflicht gibt, sind aber offenbar ĂŒber die Details der Landesbauordnungen nicht informiert und handeln daher eher intuitiv. Dabei sind die Regeln ganz einfach: egal, ob Neu- oder Bestandsbau – die Rauchmelderpflicht besteht bundesweit. Einzige Ausnahme ist Sachsen: Hier gilt sie aktuell nur fĂŒr Neubauten und umfangreiche Umbauten“, erlĂ€utert Norbert Schaaf, Vorsitzender von „Rauchmelder retten Leben“ und appelliert: „Wichtig ist neben der korrekten Installation der GerĂ€te auch deren jĂ€hrliche ÜberprĂŒfung, denn nicht funktionierende Rauchwarnmelder retten kein Leben.“

In welchen RĂ€umen muss ein Rauchmelder installiert sein?

Als gesetzliche Mindestanforderung gilt: Rauchmelder gehören in alle SchlafrĂ€ume, Kinderzimmer und in Flure sowie TreppenhĂ€user innerhalb einer Wohneinheit. In Berlin und Brandenburg mĂŒssen auch AufenthaltsrĂ€ume wie Wohn- und Arbeitszimmer ausgestattet sein – was auch bundesweit empfohlen wird. Die Notwendigkeit, Rauchmelder im Eigenheim in Flur und Treppenhaus zu installieren, scheinen laut der Erhebung die meisten Eigenheimbesitzer zu beherzigen: 75 Prozent derjenigen, die mindestens einen Rauchmelder besitzen, haben dort ein GerĂ€t installiert. In Schlaf- und Kinderzimmern sind es mit je 62 Prozent deutlich weniger. Dabei wĂ€ren Rauchwarnmelder gerade hier besonders sinnvoll, da der menschliche Geruchssinn im Schlaf nicht aktiv ist und die Gefahr besteht, einen Brand gar nicht oder zu spĂ€t wahrzunehmen.

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