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Trotz gesetzlicher Rauchmelderpflicht ist nur jedes zweite Eigenheim in Deutschland ausreichend mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Das ergab eine repräsentative Studie der Innofact AG. Für die Erhebung wurden insgesamt 5.840 Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern befragt. In diesem Beitrag erklären wir, warum man einen Rauchmelder in der Wohnung haben sollte.
Nur 120 Sekunden, um zu überleben
„Die meisten Menschen wissen nicht, dass sie nur rund 120 Sekunden Zeit haben, um sich in Sicherheit zu bringen, wenn der Rauchmelder alarmiert. Ohne Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie den Fluren haben die Menschen bei einem Brand vor allem nachts so gut wie keine Überlebenschance“, erklärt Dirk Aschenbrenner, Präsident der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), und ergänzt: „Es ist daher unbegreiflich, dass gerade Eigenheimbesitzer die Rauchmelderpflicht vernachlässigen. Hier sollte dringend ein Umdenken stattfinden. Denn schließlich bringen sie nicht nur sich, sondern auch ihre Familien in Gefahr“, gibt der Experte zu bedenken.
Eigenheimbesitzer nicht ausreichend über Rauchmelderpflicht informiert
Dass es eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern gibt, ist laut Umfrage knapp drei Viertel der Eigentümer bewusst. Doch warum statten so viele ihre Wohnräume trotzdem nicht richtig aus? „Rund zwei Drittel der Eigentümer wissen, dass es eine Rauchmelderpflicht gibt, sind aber offenbar über die Details der Landesbauordnungen nicht informiert und handeln daher eher intuitiv. Dabei sind die Regeln ganz einfach: egal, ob Neu- oder Bestandsbau – die Rauchmelderpflicht besteht bundesweit. Einzige Ausnahme ist Sachsen: Hier gilt sie aktuell nur für Neubauten und umfangreiche Umbauten“, erläutert Norbert Schaaf, Vorsitzender von „Rauchmelder retten Leben“ und appelliert: „Wichtig ist neben der korrekten Installation der Geräte auch deren jährliche Überprüfung, denn nicht funktionierende Rauchwarnmelder retten kein Leben.“
In welchen Räumen muss ein Rauchmelder installiert sein?
Als gesetzliche Mindestanforderung gilt: Rauchmelder gehören in alle Schlafräume, Kinderzimmer und in Flure sowie Treppenhäuser innerhalb einer Wohneinheit. In Berlin und Brandenburg müssen auch Aufenthaltsräume wie Wohn- und Arbeitszimmer ausgestattet sein – was auch bundesweit empfohlen wird. Die Notwendigkeit, Rauchmelder im Eigenheim in Flur und Treppenhaus zu installieren, scheinen laut der Erhebung die meisten Eigenheimbesitzer zu beherzigen: 75 Prozent derjenigen, die mindestens einen Rauchmelder besitzen, haben dort ein Gerät installiert. In Schlaf- und Kinderzimmern sind es mit je 62 Prozent deutlich weniger. Dabei wären Rauchwarnmelder gerade hier besonders sinnvoll, da der menschliche Geruchssinn im Schlaf nicht aktiv ist und die Gefahr besteht, einen Brand gar nicht oder zu spät wahrzunehmen.