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Die Wahl des richtigen Koffers stellt die meisten ebenso vor eine Herausforderung wie die Wahl des Reiseziels. „Generell gibt es fünf verschiedene Auswahlkriterien, die es beim Kauf eines Koffers zu beachten gilt: der Reisezweck, das Material, das Gewicht, die Größe und der Verschluss“, erklärt Birgit Dreyer. Auf eine möglichst stabile Ausführung sollten vor allem Vielflieger und Weltenbummler Wert legen, da das Gepäckstück auf der Reise einer Vielzahl von Strapazen ausgeliefert ist. Hierfür eignen sich vor allem Hartschalenkoffer, da diese den Inhalt vor Stößen schützen und bei entsprechender Ausführung sogar regen- und staubdicht sind. Aber: Je robuster ein Modell ist, desto mehr wiegt es auch. Deshalb sollte man beim Kauf sowohl auf die Stabilität als auch auf das Eigengewicht des Koffers achten. Denn auch wenn dieser Rollen hat, das Gepäckstück muss unterwegs immer mal wieder angehoben werden. Und wenn der Koffer schwer ist, ist man auch schneller an der zulässigen Gewichtsgrenze bei Flugreisen. Daher eignen sich Hartschalenkoffer aus dem thermoplastischen Kunststoff Polycarbonat am besten. Das Material ist nicht nur beständig gegen Wasser und Stöße, sondern überzeugt auch mit einem geringen Eigengewicht“, weiß Dreyer.

Die Dauer der Reise sowie die persönlichen Gewohnheiten sollten über die Größe des Koffers entscheiden. Besonders zu empfehlen sind praktische Modelle mit Außentaschen, um wichtige Dokumente immer griffbereit zu haben. Schlösser, Scharniere und Reißverschlüsse müssen unbedingt stabil sein, damit sie bei grober Behandlung, insbesondere am Flughafen, keinen Schaden nehmen.

Tipp: Fluggäste in die USA sollten beim Kauf zusätzlich auf das TSA-Schloss achten, welches durch den Zoll bei Bedarf mit einem Generalschlüssel geöffnet werden kann.

Hand- und Sperrgepäck – Was es zu beachten gibt

Immer mehr Airlines bieten sogenannte „Just-Fly-Tickets“ zu günstigen Preisen an. Dazu gehört, dass nur ein Handgepäckstück mitgenommen werden darf. Bevor es ans Packen geht, sollte man sich unbedingt über die verschiedenen Handgepäckbestimmungen informieren. „Grundsätzlich darf ein Handgepäckstück die Abmessung von 55 cm x 40 cm x 23 cm nicht überschreiten“, so Dreyer. Auch bezüglich des Gewichts gilt es die 8 Kilogramm Grenze zu beachten. Bei vielen Fluggesellschaften werden die Maße und das Gewicht des Handgepäcks genau kontrolliert. Je nach Airline ist es erlaubt, zusätzlich ein weiteres Gepäckstück, zum Beispiel eine kleine Handtasche oder eine Laptoptasche, mit an Bord zu nehmen. Dieses sollte nicht größer als 30 cm x 40 cm x 10 cm sein. Flüssigkeiten sind für alle Fluggäste nur in sehr eingeschränktem Maße im Handgepäck erlaubt. Um Handcreme, Deo und Parfum ohne Probleme durch die Sicherheitskontrolle zu bekommen, sollte man die EU-Handgepäckregelungen beachten: Die einzelnen Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht mehr als 100 ml umfassen und müssen in einem wiederverschließbaren, transparenten Zipper mit max. 1 Liter Volumen transportiert werden. Falls bestimmte aufzugebende Gepäckstücke hinsichtlich der Anzahl, des Gewichts oder der Größe die Begrenzungen des Freigepäcks überschreiten, werden diese separat als Sperr- bzw. Sondergepäck aufgegeben. Hierbei gelten je nach Airline individuelle Bedingungen und Tarife. Tipp: Für aufzugebendes Sperrgepäck gibt es an den Airports gesonderte Check-In Schalter, also unbedingt mehr Zeit vor dem Abflug einplanen.

Koffer verloren – Was nun?

Für den Fall, dass ein Gepäckstück verloren geht, beschädigt oder gestohlen wird, kann man es mit einer Reisegepäckversicherung absichern. Diese gibt es einzeln oder im Paket. Der Schutz der ERV beispielsweise beinhaltet eine Reiserücktritts- inkl. Reiseabbruch-Versicherung sowie eine Reisekrankenversicherung und eben auch eine Gepäckversicherung. Sollte ein Gepäckstück im unglücklichen Fall wirklich verloren gehen, so wendet man sich am besten an den „Lost and Found“ Schalter, den es in jedem Flughafen Ankunftsbereich gibt und meldet den entsprechenden Koffer als vermisst. Wichtig hierfür ist der „Baggage-Tag“, also der Gepäckabschnitt, den die Reisenden beim Check-In erhalten. „Hiermit wird der Koffer individuell registriert und kann mittels dieser Nummer online nachverfolgt werden“, erklärt Dreyer. Flughafenmitarbeiter können so zu jeder Zeit herausfinden, wo das Gepäckstück zuletzt eingescannt wurde und erfahren dementsprechend, wo es sich befindet.

Fehlendes oder beschädigtes Fluggepäck

Die am häufigsten vom Europäischen Verbraucherzentrum bearbeiteten Beschwerden aus der Kategorie Gepäck betrifft Fluggepäck. Die Ansprüche regelt das Montrealer Übereinkommen. Stehen Reisende im Urlaub ohne Koffer da, können sie notwendige Ersatzkleidung und Hygieneartikel kaufen und sich die Kosten von der Airline erstatten lassen. Kommt der Koffer überhaupt nicht mehr an, kann eine Entschädigung für den Verlust verlangt werden. Nur auf das Kabinengepäck müssen Flugreisende selbst aufpassen.

Der Schaden bei Gepäckverlust ist vom Reisenden konkret zu belegen, wobei der Höchstbetrag bei 1.288 Sonderziehungsrechten (etwa 1.574 Euro) pro Passagier liegt. Airlines zahlen oft weniger als gewünscht. Das gilt auch für Ersatzeinkäufe, die bei Heimreisen meist gar nicht erstattet werden.

Für alle Fälle gilt: Sofort am Flughafen am Schalter der Fluggesellschaft den Schaden melden und einen sog. „Property Irregularity Report“ verlangen. Gepäckschäden müssen zusätzlich und innerhalb von 7 Tagen, verspätetes Gepäck spätestens nach 21 Tagen schriftlich bei der Airline gemeldet werden.

Pauschalr­eisende sollten zudem den Reise­ver­anstalter informieren. Urlaub ohne Gepäck ist ein Reisemangel, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt.

Gepäckprobleme bei Fernbusreisen

Die EU-Busgastrechte sind inzwischen fest etabliert, räumen Busreisenden aber weniger Rechte ein als Flugreisenden. Geht bei einer Busreise im Frachtraum transportiertes Gepäck verloren, haftet das Fernbusunternehmen nicht immer und wenn, dann nur in begrenztem Umfang. Eine Erstattung für Ersatzeinkäufe gibt es generell nicht.

Manchmal kann das Gepäck aber wiedergefunden werden, z. B. über einen Lost-and-Found-Service des Busunternehmens. Kommt das Gepäck tatsächlich abhanden, sollte der Diebstahl beim Fahrer und der Polizei angezeigt werden, bevor Ansprüche beim Busunternehmen geltend gemacht werden.

Gepäcktransport mit der Bahn

Anders als bei Flug- und Busreisen geben Bahnreisende ihr Gepäck nicht ab, sondern tragen es bei sich. Ein Verschulden des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter ist – außer bei Unfällen –  kaum nachzuweisen und eine Haftung daher meist schwer zu begründen.

Wer jedoch den Reisegepäckservice einer europäischen Bahngesellschaft nutzt, um sein Gepäck vorab zu verschicken, kann bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust Ansprüche gegen die Bahngesellschaft geltend machen. Auch hier sind Fristen zu beachten, die von Land zu Land unterschiedlich sein können.

Wie kann man nachweisen, was beschädigt wurde oder verloren gegangen ist? 

Egal ob Flug, Bus oder Bahn: Es wird nur erstattet, was tatsächlich weg oder beschädigt ist. Dies nachzuweisen, ist für die meisten Reisenden schwierig. Das Erstellen einer Liste mit Foto vom Kofferinhalt vor Reiseantritt erleichtert den Nachweis.

Tipps zur Vermeidung von Kofferproblemen 

  • Bringen Sie einen Gepäckanhänger mit Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Telefonnummer an.
  • Bewahren Sie den Beleg, den Sie bei der Gepäckaufgabe erhalten, gut auf.
  • Bewahren Sie nach Möglichkeit auch alte Kaufbelege auf.
  • Schauen Sie bei Busreisen immer wieder mal nach Ihrem Gepäck – auch das gibt Sicherheit.
  • Transportieren Sie Wertsachen immer bei sich im Handgepäck.

Koffer ersteigern

Verlorene Koffer, die nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nicht wieder vom jeweiligen Besitzer abgeholt werden, versteigern die Flughäfen dann inklusive des Inhalts in regelmäßig stattfindenden Auktionen. Dann gibt es aber nicht nur Reisekoffer, Kinderwagen, Laptops oder Schmuck zu ersteigern, sondern unter den Fundsachen ist auch einiges Kurios zu entdecken: von der Motorsäge über einen Wasserkocher bis hin zu einem Paar Linienrichter-Fahnen. Verschiedene Portale wie etwa in diesem Blog zeigen hierzu eine Übersicht der anstehenden Termine für Flughafen-Versteigerungen.

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