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Was bei einer Flugreise alles schiefgehen kann! Der Flug verspätet seich, zwei drei Stunden, oder noch schlimmer, er fällt ganz aus. Oder Du kommst am Urlaubsort an, aber Deine Koffer sind nicht da. Doch als Flugreisender hast Du rechte. Wir zeigen Dir, welche das sind, und wie Du zu Deinem Recht kommst.
Diese Rechte hast Du als Passagier
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Wichtig zu wissen: Du kannst Deinen Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach Deinem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks bei der Airline gehören nicht dazu.
So solltest Du Dich bei Ausfall oder Verspätung verhalten
“Die größte Herausforderung für Flugreisende wird es sein, herauszufinden, wer letztendlich für Ausfälle und Verspätungen verantwortlich ist. Ob die Airline oder der Flughafen Schuld an Problemen des Fluges hat, wirkt sich auf das Recht auf Entschädigung aus. Sollte der Flug beispielsweise aufgrund von langen Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle nicht erreicht werden, sind Entschädigungen unwahrscheinlich. Anders sieht es bei betrieblichen Gründen wie einer fehlenden Crew aus, sowie Crew-Streiks wie dem Kabinen-Personal: Hier werden Entschädigungen seitens der Airline fällig. Wir empfehlen, dass Passagiere den Online-Check-In nutzen und so früh wie möglich am Flughafen erscheinen – statt zwei oder drei Stunden vielleicht sogar vier bis fünf. Bei Ausfällen empfehlen wir, sämtliche möglichen Beweise für den Ausfall zu sammeln und aufzuheben”, so der Experte Julián Navas von AirHelp.
Wird der Flug bis zu 14 Tage vor Reisedatum seitens der Airline gestrichen, haben Reisende ein Recht auf Entschädigung oder auf einen alternativen Flug, unabhängig davon, ob dieser von einer anderen Airline durchgeführt wird. Wird der Flug früher als 14 Tage vor Abflugdatum gestrichen, so haben Passagiere kein Recht auf Entschädigung, aber auf eine alternative Verbindung.”
Die europäischen Fluggastrechteverordnung EG 261/2004
Nach der EU-Verordnung 261/2004 stehen Betroffenen bei einer Abflugverspätung ab zwei Stunden die Verpflegung und mindestens zwei kostenfreie Telefonate zu. Verzögern sich Abflug und Ankunft um mehr als drei Stunden, müssen die Fluggesellschaften nach Entfernung gestaffelte Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro leisten. Im Fall von Flugannullierungen ist die Airline dazu verpflichtet, zusätzlich den gesamten Ticketpreis zurückzuerstatten, wenn vom Angebot zur Ersatzbeförderung Abstand genommen wurde. Viele Fluggesellschaften weigern sich jedoch, die Entschädigungsleistungen auszuzahlen
Tipp: Wenn Du keine Lust auf den Papierkram hast, kannst Du Dienstleister wie Airhelp beauftragen. Sie kümmern sich um die Erstattung.
Deine Rechte bei Gepäckverlust – ruhig bleiben und 48 Stunden abwarten
Sobald die Sicherheitskontrolle durchlaufen wurde, kann der Urlaub beginnen – vorausgesetzt, dass der Koffer dabei nicht in Beschlag genommen oder verloren wurde. Rund 26 Millionen Koffer wurden alleine im Jahr 2014 weltweit auf Flughäfen als vermisst gemeldet. Laut dem „Baggage Report“ von SITA, einem IT-Unternehmen, das auf Luftfahrtdaten spezialisiert ist, kamen 99,3 Prozent des Gepäcks bei ihrem jeweiligen Besitzer an. Ärgerlich ist es, wenn man zu den wenigen Leuten am Gepäckband gehört, die ohne Koffer den Weg zum Lost-Baggage-Schalter suchen müssen.
“Die meisten Gepäckstücke gehen am Umsteige-Flughafen verloren, da die Zeit für das Verladen zu knapp bemessen sein kann oder schlicht menschliche Fehler auftreten. Auch Verladefehler oder Verwechslung sowie Zollkontrollen können den Koffer auf seinem Weg aufhalten oder er geht dabei verloren”, weiß Dr. Philipp Kadelbach, einer der Gründer von Flighright.
Besonders hoch ist das Risiko bei Umsteigeflügen, in der Hauptreisezeit oder an Tagen mit extremen Wetterverhältnissen sowie Ausnahmezuständen wie bei Streiks. Derzeit tauchen aber die meisten der vermissten Koffer innerhalb von 48 Stunden wieder auf.
Bei Gepäckverlust bis zu 1.400 € einfordern
Bis zu 1.400 Euro erhalten Verbraucher bei Gepäckverlust zurück, wobei dieser Betrag gedeckelt ist. Sie müssen jedoch nachweisen, dass sich Dinge von diesem Wert im Koffer befanden. Hierbei muss die schriftliche Einreichung der Forderung innerhalb von 3 Wochen erfolgen. Falls das Gepäck doch noch auftaucht, so liefern es die meisten Airlines kostenlos nach. Apropos Kosten: Für die Airlines sind diese recht hoch. Bei American Airlines bspw. 65 US-Cent pro Passagier weltweit. “Vollautomatisierte Vorgänge gibt es aber leider noch nicht und diese werden noch ein paar Jahre auf sich warten lassen,” so Philipp Kadelbach.
Nie vergessen: Wertsachen immer bei sich tragen
Wichtige Dokumente, Dinge mit ideellem Wert sowie Bargeld, Schmuck oder Medikamente gehören immer ins Handgepäck, gerade wenn die Sicherheitskontrollen immer langwieriger werden. Grundsätzlich sind Verbraucher gut beraten vorab eine Liste zu erstellen, welche Dinge im Koffer sind, ggf. sogar die wertvollsten Dinge samt Preis aufschreiben. “Auch ein Foto kann helfen, sich daran zu erinnern, was alles in dem Koffer war. Falls das Reisegepäck doch mal nicht am Band auftaucht, sollte man sofort zum „Lost & Found“-Schalter gehen und ein Gesuch mit Beschreibung aufgeben. Dieses Schriftstück ist besonders wichtig zur Vorlage bei der Airline und wenn gesetzmäßige Entschädigung eingefordert werden sollten”, sagt Kadelbach.
Die wichtigsten Regelungen im Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr
Fast jeder hat es schon einmal selbst erlebt: der nervöse Blick auf die Uhr und die Frage „Wo bleibt die Bahn?“. Jeden Tag kommt es zu Verspätungen und Ausfällen im Bahn-, Flug-, Bus- und Schiffsverkehr. In vielen Fällen haben Betroffene Anspruch auf Fahrpreiserstattung oder sogar ein Anrecht auf Entschädigung.
Eisenbahnverkehr
Die Bahn ist mal wieder viel zu spät und auch nach 60 Minuten noch nicht in Sicht. In diesem Fall stehen Reisenden laut EU-Verordnung 1371/2007 eine Erstattung des Fahrpreises von mindestens 25% und die kostenlose Verpflegung mit Getränken zu. Bei Verspätungen ab 120 Minuten haben Bahnfahrer Anspruch auf eine Fahrpreiserstattung in Höhe von 50%. Bei einem Totalausfall hat das Warten ein Ende, da die Bahn dann die Kosten einer alternativen Beförderung übernehmen oder 100% des Ticketpreises zurückzahlen muss. Im Nahverkehr gelten andere Regelungen. Sollte sich der Arbeitsweg via Eisenbahn um mehr als 20 Minuten verlängern, können ohne Aufpreis andere Züge genutzt werden (z. B. RE, IC, ICE). Fällt der letzte Zug des Tages aus oder verspätet sich dieser zwischen null und fünf Uhr morgens um mindestens eine Stunde, kann alternativ auf Bus oder Taxi für die Weiterfahrt umgesattelt werden. In diesem Fall muss das Unternehmen Kosten bis zu 80 Euro übernehmen. Der Weg bis zur endgültigen Fahrpreiserstattung ist jedoch ohne ein wenig Bürokratie leider nicht zu meistern. Beim Service-Personal oder als Download im Internet erhalten Bahnreisende das „Fahrgastrechte-Formular“. Einmal ausgefüllt, muss es gemeinsam mit der Kopie des Fahrscheins direkt an die zuständige Service-Stelle geschickt werden. Maximal vier Wochen später sollte der Antrag bearbeitet sein und die Entschädigung in Form eines Gutscheins im Briefkasten liegen. Auf Wunsch geht das Geld auch direkt aufs Konto.
Busreisen
Viele Touristen bereisen ihre Urlaubsziele gern mit dem Bus. Technische Defekte oder Fehlplanungen können auch für Beförderungsausfall und -verzögerung sorgen. Eine einheitliche Regelung für Entschädigungen bei solchen Problemen gibt es bislang nicht. Betroffene sind meist auf die Kulanz der Anbieter angewiesen. Das ändert sich ab März 2013 per EU-Verordnung. Diese sichert Busreisenden fortan ähnliche Rechte wie Bahnreisenden zu. Danach sollen zukünftig bei Verspätungen von mindestens zwei Stunden oder Totalausfall eine alternative Reisemöglichkeit gestellt oder das Ticket zu 100% erstattet werden. Zusätzlich gibt es Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50% des Fahrpreises bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten. Außerdem sollen Reisenden bei Verpassen des Anschlusses bis zu zwei Hotelübernachtungen im Wert von 80 Euro gestellt werden. Diese Regelungen gelten ausschließlich für Fernreisen innerhalb der EU ab 250 km.
Schiffsreisen
Auch bei Schiffsreisen erwartet Betroffene ab Dezember 2012 eine einheitliche EU-Regelung der Fahrgastrechte. Bei Verspätungen ab 90 Minuten erhalten Fahrgäste eine finanzielle Entschädigung je nach Dauer der Fahrt und Länge der Verspätung in Höhe von 25% bis 50% des Fahrpreises. Es können aber auch eine alternative Beförderung oder Übernachtungen bis zu drei Nächten in Anspruch genommen werden. Boots- und Schiffsunternehmen, die nicht mehr als zwölf Passagiere auf einmal befördern können, sind von diesen Regelungen allerdings ausgenommen.
Tipps:
- Sammel alle Belege und Fahrkarten.
- Lassen Dir die Verspätungen oder Ausfälle vom Service-Personal auf der Originalfahrkarte bestätigen.
- Schicke keine Originaldokumente an das Unternehmen, sie könnten auf dem Postweg verloren gehen.
- Beachten die Einreichungsfristen, um Deine Ansprüche geltend machen zu können.
- Höhere Gewalt (wie z. B. Naturkatastrophen) kann den Anspruch auf Entschädigung gegebenenfalls ausschließen.
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