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Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss sich an eine Vielzahl von Regeln und Bestimmungen halten. Den Überblick zu behalten, kann in stressigen Situationen eine Herausforderung sein. Gleichzeitig sind einige Irrtümer und vermeintliche Regelungen verbreitet, die sich bei näherer Betrachtung als falsch erweisen. Wir listen einige davon für Sie auf.
Irrtum 1: Keine (Licht)hupe beim Überholen
Jeder Autofahrer kennt es: langsame Autofahrer auf der Überholspur. Um den Fahrer oder die Fahrerin zum Freimachen der Spur zu bewegen, greifen manche Autofahrer beherzt zur Lichthupe. Außerhalb von Ortschaften und Städten ist dies auch erlaubt, selbst das Drücken der akustischen Hupe ist gestattet. Den Vorwurf der Nötigung erfüllt das Gehupe erst bei gleichzeitig dichtem Auffahren sowie bei penetranter Wiederholung.
Irrtum 2: Die Unfallschuld trägt, wer hinten aufgefahren ist
Diese Annahme entspricht zwar häufig der Realität, sie gilt aber nicht pauschal. Wessen Kfz-Versicherung also greift, muss im Zweifel individuell geklärt werden. Legt das vorausfahrende Fahrzeug eine unnötige Vollbremsung ein, ist der Auffahrende von der Schuld freizusprechen. Das gilt sogar dann, wenn Kleintiere eine spontane Bremsung verursachen.
Irrtum 3: Rechts überholen ist grundsätzlich verboten
Weit verbreitet ist der Glaube an ein generelles Überholverbot von rechts. Ausnahmen bestätigen aber bekanntermaßen die Regel und so ist rechts überholen in bestimmten Situationen rechtens. So gilt auf mehrspurigen Straßen, wie Bundesstraßen oder Autobahnen, dass lückenlose Fahrzeugkolonnen von rechts überholen dürfen. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und maximal 20 km/h Differenz zum überholenden Fahrzeug ist es auch einzelnen Fahrzeugen erlaubt, auf der rechten Spur zu überholen.
Irrtum 4: Radfahrer müssen den Radweg benutzen
Eher das Gegenteil ist der Fall, denn Radfahrer gelten, genauso wie Autos, als Verkehrsteilnehmer und müssen daher auf der Straße fahren. Besteht ein gesonderter Radweg, kann dieser genutzt werden, verpflichtend ist dies jedoch erst, wenn ein blaues Schild mit weißem Fahrrad darauf den Radweg kennzeichnet.
Irrtum 5: rechts vor links auf Parkplätzen
Autos, die von rechts kommen, haben grundsätzlich Vorfahrt. Das stimmt nur bedingt, denn Parkplätze gelten nicht als Straßen und unterliegen somit auch nicht denselben Regelungen. Daher gilt auf einem Parkplatz: nicht einfach fahren, nur weil man selbst von rechts kommt. Im Sinne vorausschauenden Fahrens sollte man Augenkontakt zu anderen Autofahrern suche und sich untereinander abstimmen.