Flugausfall Entschädigung – Welche Rechte hat man, wenn der Flug wegen Personalmangel ausfällt?

12. Juli 2022

Schon seit Wochen herrscht Chaos an Flughäfen im In- und Ausland. Reisende verpassen ihre Flüge aufgrund mangelnden Personals an den Check-In Schaltern und Security Check. Flugausfälle wegen Personalmangel: Diese Rechte haben Sie als betroffene Passagiere.  Dafür sprachen wir mit dem Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp, dieser klärt Flugreisende über ihre Rechte auf. Den Passagiere haben Anspruch auf eine Entschädigungszahlung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG 261/2004.

Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks bei der Airline gehören nicht dazu.

So sollten sich Passagiere verhalten

„Die größte Herausforderung für Flugreisende wird es sein, herauszufinden, wer letztendlich für Ausfälle und Verspätungen verantwortlich ist. Ob die Airline oder der Flughafen Schuld an Problemen des Fluges hat, wirkt sich auf das Recht auf Entschädigung aus. Sollte der Flug beispielsweise aufgrund von langen Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle nicht erreicht werden, sind Entschädigungen unwahrscheinlich. Anders sieht es bei betrieblichen Gründen wie einer fehlenden Crew aus, sowie Crew-Streiks wie dem Kabinen-Personal: Hier werden Entschädigungen seitens der Airline fällig. Wir empfehlen, dass Passagiere den Online-Check-In nutzen und so früh wie möglich am Flughafen erscheinen – statt zwei oder drei Stunden vielleicht sogar vier bis fünf. Bei Ausfällen empfehlen wir, sämtliche möglichen Beweise für den Ausfall zu sammeln und aufzuheben”, so der Experte Julián Navas von AirHelp.

Wird der Flug bis zu 14 Tage vor Reisedatum seitens der Airline gestrichen, haben Reisende ein Recht auf Entschädigung oder auf einen alternativen Flug, unabhängig davon, ob dieser von einer anderen Airline durchgeführt wird. Wird der Flug früher als 14 Tage vor Abflugdatum gestrichen, so haben Passagiere kein Recht auf Entschädigung, aber auf eine alternative Verbindung.”

„Es liegt auf der Hand, dass die Bemühungen der Fluggesellschaften, den geregelten Betrieb nach der Pandemie wieder aufzunehmen, unzureichend waren. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Umstände oder gar eine höhere Gewalt. Die Airlines hatten die Gelegenheit, sich für die Hauptreisezeit im Sommer nach der Pandemie vorzubereiten – welche sie einfach nicht genutzt haben. Personalmangel im Sicherheitsbereich und im Bodenpersonal, schlechtes Wetter und Bauarbeiten an einigen europäischen Flughäfen könnten zusätzlich für Probleme im Flugverkehr sorgen”, so Julián Navas.

Aufgrund der schwierigen Bedingungen für den Flugreiseverkehr rechnet er mit gravierenden Ausfällen und Verspätungen. Bereits jetzt werden zahlreiche Flüge im Sommer ersatzlos gestrichen. Da die Airlines maßgeblich für den Personalmangel verantwortlich sind, sind diese auch zu Entschädigungen gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 verpflichtet.

“Die personelle Lücke zu schließen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, sollte Priorität der Fluglinien sein.”  Haben Airlines wie EasyJet oder die Lufthansa ihre Verpflichtungen gegenüber Reisenden missachtet, weil sie mehr Tickets verkauften als sie Flüge durchführen konnten, und jetzt wieder die Buchungen ihrer Kunden stornieren müssen?

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Über den Wolken. Foto: Landwehr.

3 Tipps, was Urlauber am Flughafen tun sollten

Nach einem Krisengespräch zwischen dem Bundesverkehrsminister, Dr. Volker Wissing, und den Luftfahrtgesellschaften, wurde eine Koordinierungsgruppe auf Staatssekretärebene gegründet – was bedeutet das für die Verbraucher? Wie kommen sie bei den überbordenden Verspätungen an ihr Recht?

Volker Henn-Anschütz, Reiserechts-Experte und Seniorpartner bei Schumacher und Partner, erklärt die wichtigsten Maßnahmen, die Reisende treffen sollten:

  1. Mindestens drei Stunden vor Abflug eintreffen
  2. Bei Ankunft Beweis zur Ankunftszeit sichern (z.B. Foto vom Flughafen oder Abflugtafeln mit Zeitstempel oder Parkticket)
  3. Bei Pauschalreisen den Reiseveranstalter kontaktieren

„Wenn Sie sich am Flughafen so verhalten, gibt es zumindest ein finanzielles Trostpflaster“, so der Reiserechts-Experte Henn-Anschutz.

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