Was tun mit der Lebensversicherung? Nicht einfach kündigen!

12. Mai 2020

Immer mehr Lebens- und Rentenversicherern drohen durch die andauernde Niedrigzinsphase finanzielle Probleme, sogar vor Pleiten wird gewarnt. Was sollte man also mit seiner Lebensversicherung machen? Wir haben die Antwort.

Obwohl die Stornoquote für Lebensversicherungsverträge laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft leicht rückläufig ist, wird am Ende der oft 30-jährigen Laufzeit weniger als jeder zweite der bundesweit circa 90 Millionen Verträge erfüllt. „Niemandem ist geholfen, wenn man aus übertriebenem Sicherheitsstreben oder auch aus Bequemlichkeit blind an Verträgen festhält“, so Michael Früchtl, Geschäftsführer der Prolife GmbH. „Auch wenn man bei Lebens- und Rentenversicherungen immer die Absicherungsaspekte abwägen muss, stellt sich die Frage: Sollte man schlechtem Geld gutes Geld hinterherwerfen?“

Welche Alternative gibt es zur Kündigung?

Der eFinanz- und Versicherungsfachwirt beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit dieser Thematik. „Ob es darum geht, freigewordenes Kapital aus wenig ertragsstarken Lebensversicherungen oder Bausparverträgen renditestärker anzulegen oder etwas zu finanzieren – viele unserer Kunden haben sich anfangs nur mit der eventuellen Kündigung ihres Versicherungsvertrages beschäftigt. An die Möglichkeit des Verkaufs der Police dachten sie meist erst im zweiten Schritt.“

Der Hauptgrund, bestehende Verträge zu kündigen oder zu verkaufen ist wohl, dass viele sich von hohen Beitragszahlungen befreien oder über ihren derzeitigen Rückkaufswert frei verfügen möchten. „Das trifft auch auf Selbständige zu, wenn sie schnell und unkompliziert liquide Mittel brauchen“, so Früchtl weiter.

 

Rita Reichard ist Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie warnt davor, die Verträge einfach so zu kündigen, denn das sei immer mit finanziellen Verlusten verbunden. Denn die kompletten Abschluss- sowie die gezahlten Verwaltungskosten behält der Versicherer ein, ebenso eventuelle Schlussboni. Bei erst wenige Jahre alten Verträgen liegt der Rückkaufswert wegen der hohen Abschlusskosten meist sogar unter den eingezahlten Beiträgen.

Nicht kündigen, was also tun?

Oft lohne die Prüfung, ob ein Widerruf des Vertrags möglich ist. Häufig haben Versicherer ihre Kunden bei Vertragsschluss nicht korrekt zum Widerrufs- oder Widerspruchsrecht belehrt. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag komplett rückabgewickelt. Dies gilt auch für bereits abgelaufene und ausgezahlte Verträge. Hierbei erhalten Versicherte häufig 30 bis 40 Prozent mehr als bei einer Kündigung der Police, so die Erfahrungen aus den Vertragsprüfungen der Verbraucherzentrale NRW. Ein Beispiel aus der Beratungspraxis dort: Martin G. hätte bei Kündigung nur 21.200 Euro Rückkaufswert erhalten. Die Prüfung des Vertrages hat jedoch ergeben, dass er bei Widerruf und Rückabwicklung 28.900 Euro vom Versicherer ausgezahlt erhält, also 7.700 Euro mehr als bei Kündigung. Neben der Widerrufsprüfung gibt es für das komplexe Produkt Lebensversicherung häufig weitere rechtliche Ansatzpunkte. Hier gibt es viele Fehlerquellen.

Nicht immer lohnt der Widerruf

In Einzelfällen kann bei Widerspruch und Rückabwicklung auch ein Rückforderungsanspruch des Versicherers herauskommen. Bei gut verzinsten oder vor 2005 abgeschlossenen und damit steuerfreien Altverträgen kann wiederum eine Fortsetzung oder Beitragsfreistellung für den Kunden finanziell vorteilhafter sein als ein Widerruf. Oder der Vertrag beinhaltet einen wichtigen Versicherungsschutz wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Ein solcher Schutz würde bei Rückabwicklung ebenfalls entfallen. Deshalb ist vor einem Widerruf eine gründliche Vertragsprüfung sinnvoll.

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