Rundfunkbeitrag wird niedriger – jetzt Daueraufträge ändern

22. März 2015

Im Quartal bleiben 1,44 Euro mehr im Portemonnaie – denn der Rundfunkbeitrag sinkt zum 1. April 2015. Künftig sind dann 17,50 Euro – 48 Cent weniger als bislang – pro Monat für jede Wohnung zu zahlen. „Wer einen Dauerauftrag für die Abbuchung erteilt hat, sollte diesen rechtzeitig an den niedrigeren neuen Beitrag anpassen“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Der Rundfunkbeitrag ist quartalsweise zu entrichten – entweder zu Beginn oder in der Mitte des laufenden Vierteljahres. „Das bedeutet, dass der Dauerauftrag mit dem niedrigeren Beitrag dann je nach Fälligkeit entweder zum 1. April oder zum 15. Mai geändert werden muss.“

Was wichtig ist:

  • Zahlung per Überweisung: Wenn Rundfunkteilnehmer den Beitrag überweisen, erhalten sie vom Rundfunkbeitragsservice ab April eine Zahlungsaufforderung, die schon den reduzierten Beitrag enthält. Überzahlungen kann es hiermit nicht geben.
  • Zahlung per Lastschrift: Wurde dem Rundfunkbeitragsservice eine Lastschrift erteilt, um die fälligen Beiträge einzuziehen, muss der Teilnehmer selbst nichts tun. Der neue Betrag von 17,50 Euro pro Monat wird im Lastschriftverfahren automatisch berücksichtigt und dann quartalsweise abgebucht.
  • Zahlung per Dauerauftrag: Wer bei seinem Geldinstitut einen Dauerauftrag zur Überweisung des Rundfunkbeitrags eingerichtet hat, muss hierbei ab April die Höhe auf 17,50 Euro pro Monat ändern. Quartalsweise sind dann 52,50 Euro zu entrichten. Dabei ist zu beachten, dass die Änderung nicht zu knapp zum Monatsletzten passiert – sonst wird der zu hohe alte Beitrag noch überwiesen. Überzahlungen können mit den nächsten fälligen Zahlungen verrechnet werden.
  • Ermäßigter Beitrag: Wer aufgrund einer Schwerbehinderung ein “RF – Merkzeichen” im Schwerbehindertenausweis hat, zahlt einen ermäßigten Beitrag. Statt bislang 5,99 Euro sind ab 1. April nur noch 5,83 Euro zu entrichten. Wie bei Voll-Beitragszahlern müssen Daueraufträge entsprechend angepasst werden.

Die Senkung des Rundfunkbeitrags geht auf eine Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF) zurück. Nachdem die ehemaligen Rundfunkgebühren 2013 in einen Rundfunkbeitrag pro Wohnung geändert worden waren, sollte es durch die Umstellung nicht zu Mehreinnahmen für die Rundfunkanstalten durch die „Wohnungsabgabe“ kommen.

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