Skip to main content

Immer mehr Urlauber suchen sich ihr Feriendomizil auf der Plattform Airbnb. Vom Tinyhouse bis zum Schloss kann man hier alles finden und an wunderbaren Orten mal ganz anders wohnen als zu Hause. Doch worauf sollte man achten, um Ärger zu vermeiden und kann man überhaupt reiserechtliche Ansprüche geltend machen wie bei Pauschalreisen? Britta Kreutzmüller,  Rechtsanwältin in der Kanzlei Schumacher & Partner und spezialisiert auf Reiserecht, erklärt, was man tun kann, es mit einer Anmietung Ärger gibt.

Wichtig ist zu wissen, dass Airbnb kein Reiseveranstalter ist, sondern ein reiner Plattformgeber. Insofern legt jeder Vermieter von Ferienunterkünften die Bedingungen, zu denen er diese anbietet, selber fest: Stornierung, Regeln für Haustiere oder das Feiern von Partys. Diese AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sind meist über einen Link erreichbar. Man sollte sich die Zeit nehmen, diese vor Buchung zu lesen, um Differenzen zu vermeiden.

Bei privaten Mietern greift Mietrecht

Entspricht das gemietete Objekt nicht der Vereinbarung, kann der Mieter eine Beschwerde zwar über Airbnb anstoßen, sie richtet sich jedoch immer gegen seinen direkten Vertragspartner, den Vermieter des Objektes. Für private Anbieter gelten mietvertragliche Vorschriften, obwohl es sich um einen Beherbergungsvertrag handelt. Auf mietvertraglicher Grundlage kann beispielsweise kein Schadensersatz wegen „entgangener Urlaubsfreude“ geltend gemacht werden. Das Mietrecht kennt bei Mängeln aber die Kündigung oder die Minderung (zum Beispiel bei Schimmel, Dreck oder nicht funktionierender Heizung). Auch vor Ort bestehen bereits Ansprüche gegen den Vermieter, wenn das Mietobjekt nicht mit der Beschreibung aus der Buchung übereinstimmt. Dieses sogenannte Abhilfeverlangen (zum Beispiel wegen fehlender Spülmaschine) ist direkt gegenüber dem Vermieter vor Ort anzuzeigen.

Reiserecht gilt für gewerbliche Vermieter

Gegenüber dem gewerblichen Vermieter finden dagegen unter Umständen reiserechtliche Vorschriften Anwendung. Die oben erwähnte entgangene Urlaubsfreude führt hier also zu einem Schadensersatzanspruch – nämlich dann, wenn der Vermieter auf weiteren Plattformen als Reiseveranstalter auftritt. Es kommt vor, dass private Vermieter die Abwicklung an gewerbliche Betreiber abgeben. Hier sollte einem bei Vertragsabschluss klar sein, mit wem man diesen eigentlich eingeht, um spätere Minderungsansprüche an die richtige Adresse richten zu können.

Im Klagefall

Wenn man tatsächlich gegen einen Vermieter vorgeht und die Gegenseite im Ausland ansässig ist, muss man auch im Ausland klagen. Wenn ausländische Vermieter eine Wohnung in Deutschland vermieten (zum Beispiel im Grenzgebiet zu Österreich oder der Schweiz), ist in diesem Fall der Gerichtsstand Deutschland. Man sollte während des Buchungsvorganges darauf achten, ob eine Wohnungsanschrift und komplette Adresse angezeigt werden. Wenn Ferienhäuser von den Besitzern als Zweitwohnsitz angemeldet sind, haben sie so eine zustellungsfähige Adresse. Diese ist für eine spätere rechtssichere Zustellbarkeit des außergerichtlichen oder gerichtlichen Schriftverkehrs wichtig.

Zu prüfen sind auf jeden Fall die geltenden Covid-Bestimmungen am eigenen Wohnort und am Urlaubsort. Derzeit gibt es in einigen Bundesländern abweichende Regelungen bezüglich einer Isolationspflicht – und damit natürlich bei kurzfristigen Stornierungen keine gerichtsfesten Gründe dafür. Hier hilft eine Reiserücktrittsversicherung mit der Option Covid-Stornierung.

5. Tipps für eine Airbnb-Buchung ohne Ärger

  1. Lesen Sie die AGB sorgfältig durch und dokumentieren Sie den Stand der AGB zum Zeitpunkt der Buchung durch Download oder Screenshots.
  2. Achten Sie darauf, ob lediglich eine Anzahlung oder gleich der gesamte Betrag gefordert wird. Liegt die Buchung in weiter Zukunft, ist es wenig seriös, mehr als eine Anzahlung zu fordern.
  3. Kontrollieren Sie die individuellen Stornierungsbedingungen!
  4. Sichern Sie die Adresse des Vermieters (bei privaten Vermietern wenigstens die vollständige Anschrift des Objektes, bei gewerblichen Vermietern ggf. die Firmenanschrift und den Namen des Geschäftsführers).
  5. Prüfen Sie die geltenden Covid-Bestimmungen an Ihrem Wohnort und am gemieteten Ort, und schließen Sie sicherheitshalber eine Reiserücktrittsversicherung bei einem der etablierten Anbieter ab, die Covid-Stornierungen einschließt.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner