Fast jeder in Deutschland macht sich Sorgen, ob er später im Alter genügend Geld haben wird, um seinen Lebensunterhalt ohne Probleme zu bestreiten. „Die Sorge ist berechtigt. Denn wer allein auf die gesetzliche Rente angewiesen ist, dürfte größere finanzielle Probleme bekommen“, weiß Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln.
Nach der Rentenreform, die die damalige rot-grüne Koalition im Jahr 2001 auf den Weg gebracht hatte, wird die gesetzliche Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 nur rund 43 Prozent des letzten Bruttoeinkommens erreichen. Entsprechend hoch ist die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen der gesetzlichen Monatsrente und dem zuletzt im Berufsleben gut geschriebenen Nettoeinkommen. Diese Versorgungslücke beträgt im Schnitt aller Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamten oder Bezieher einer berufsständischen Versorgung „rund 800 Euro im Monat. Das ist ein Mittelwert. Bei Gutverdienern sind es sogar einige Hundert Euro mehr“, erklärt Philipp Gruhn.
Gesetzliche Rente durch private Altersvorsorge ergänzen
Mit und nach der Rentenreform wurde ein System staatlich geförderter
Vorsorge auf- und ausgebaut. „Mit Riester-Rente, Basis-Rente sowie der
betrieblichen Altersvorsorge über Entgeltumwandlung können die
Versorgungslücken bei der gesetzlichen Rente weitest gehend geschlossen
werden“, erläutert OVB Stratege Philipp Gruhn. Dank Zulagen,
Steuerersparnissen oder – wie bei der betrieblichen Altersvorsorge –
zusätzlichen Vorteilen bei der Sozialversicherung sei der eigene
finanzielle Aufwand überschaubar und deshalb für fast Jeden zu verkraften.
Bei der eigenen Vorsorgestrategie zu berücksichtigen ist überdies, dass es
die staatlichen Zulagen und Steuervorteile nicht zum Nulltarif gibt. Denn
die späteren Leistungen der Riester- und der Basis-Rente sowie Zahlungen
zum Beispiel aus der betrieblichen Direktversicherung müssen versteuert
werden. Das ist ein Ausgleich für die staatliche Förderung der eigenen
Altersvorsorge während des Arbeitslebens.
Bisweilen stellt sich die Frage, ob Riester-Rente & Co. allein die von der
gesetzlichen Rentenversicherung im Alter hinterlassenen Versorgungslücken
schließen können. „Falls nicht, sollte die Eigenvorsorge beispielsweise
durch eine klassische oder eine Fondsgebundene Private Rentenpolice
komplettiert werden“, rät Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG.
Zwar wird diese Form der eigenen Altersvorsorge in der Ansparphase
staatlich nicht gefördert. Zum Ausgleich muss aber nur ein Bruchteil der
späteren Rentenzahlungen versteuert werden.
Fester Zins, Überschüsse, lebenslang garantierte Rente
Der Sparanteil der Beiträge zu einer klassischen Privaten
Rentenversicherung wird derzeit mit 1,75 Prozent verzinst. Neben dieser
Garantieverzinsung, die auch „Rechnungszins“ genannt wird, bekommen
Versicherungsnehmer so genannte Überschussbeteiligungen gut geschrieben.
Die Versicherer geben somit Gewinne, die hauptsächlich aus der Investition
des angesammelten Kapitals resultieren, an ihre Kunden weiter. „So können
die Versicherungsnehmer langfristig eine attraktive durchschnittliche
Rendite erzielen“, sagt Philipp Gruhn. Aufgrund des Zinseszinses summieren
sich die regelmäßigen Beiträge des Versicherungskunden über Jahre und
Jahrzehnte zu einem ansehnlichen Versorgungsvermögen, mit dem die magere
gesetzliche Rente spürbar aufgebessert werden.
Fondsgebundene Rentenversicherung: Chance auf langfristig attraktive
Renditen
Im Gegensatz zur klassischen Privaten Rentenversicherung erfolgt der Aufbau
des Versorgungsvermögens bei einer Fondspolice mit Hilfe erstklassiger
Investmentfonds. Je nach Risikoneigung des Anlegers können dies zum
Beispiel Aktien-, Renten- oder Mischfonds sein. „Viele Policensparer
entscheiden sich für ein Portfolio unterschiedlicher Fonds“, weiss OVB
Experte Philipp Gruhn. Dadurch sei die individuell passende Verteilung von
Chancen und Risiken möglich. Vorteil einer fondsgebundenen
Rentenversicherung: Langfristig bestehen gute Chancen auf einen sehr guten
Vermögenszuwachs.
Lebenslange Rente oder einmalige Kapitalzahlung
„Sicherheit und Flexibilität sind unübersehbare Vorteile einer Privaten
Rentenversicherung“, betont OVB Experte Philipp Gruhn. So kann der
angehende Ruheständler zum Renteneintritt ein Kapitalwahlrecht ausüben.
Dies bedeutet: Er entscheidet sich gegen eine lebenslange Rente und für die
Auszahlung seines bis dahin angesparten Versorgungsvermögens in voller
Höhe. Die Entscheidung für eine Kapitalauszahlung hängt, im Übrigen wie
jede Vorsorge- und Anlagestrategie, von der persönlichen Lebensplanung ab.
Sinnvoll ist sie zum Beispiel, falls der Versicherungsnehmer sein Eigenheim
entschulden möchte, größere anderweitige Investitionen plant oder einfach
sein Leben durch mehr Konsum genießen möchte. „Wobei aber ein weit
reichender und deshalb kostspieliger Konsum dem Grundgedanken einer
Privaten Rentenversicherung, nämlich der eigenen Altersversorgung,
widersprechen würde“, gibt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG
zu bedenken.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, damit auch im hohen Alter finanziell
alles bestens geregelt ist, entscheidet sich für die lebenslangen
Rentenzahlungen. Die Versicherer garantieren eine bestimmte Rentenhöhe,
unabhängig ob der Versicherungskunde 80, 90 oder gar mehr als 100 Jahre alt
wird. Die tatsächlichen Rentenzahlungen sind aber spürbar höher, weil der
Privat-Rentner zusätzlich zur garantierten Rente erneut eine
Überschussbeteiligung erhält. Diese kann von Jahr zu Jahr unterschiedlich
hoch ausfallen, weil sie hauptsächlich vom Anlageerfolg des Versicherers
abhängig ist. Tipp: Durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit können
Versicherungsnehmer auch für den Partner bzw. die Partnerin finanzielle
Vorsorge treffen. Im Todesfall wird dabei die Rente für den vereinbarten
Zeitraum an die Hinterbliebenen gezahlt.
Steuervorteile für Privat-Rentner
Private Rentenversicherungen haben, insbesondere im Vergleich zu
Kapitalanlagen bei Banken und Sparkassen sowie zu Investments in
festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien, klare Steuervorteile. Bei
Festgeldkonten und Staatsanleihen zum Beispiel verlangt das Finanzamt von
den Zinsen, sobald der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr und Person
ausgeschöpft ist, 25 Prozent Abgeltungssteuer. Hinzu kommen Soli-Zuschlag
und oft auch die Kirchensteuer. Im Ergebnis bleiben von jedem Zinseuro nach
Zugriff des Finanzamtes nur gut 70 Euro-Cents übrig.
„Demgegenüber fällt der Zugriff des Finanzamts auf die Leistungen einer
Privaten Rentenversicherung erkennbar milder aus“, erklärt OVB-Experte
Philipp Gruhn. Das bedeutet konkret: Private Renten werden mit dem so
genannten Ertragsanteil besteuert. Dieser macht nur einen Bruchteil der
gesamten Rentenzahlung aus. Die – prozentuale – Höhe dieses Ertragsanteils
hängt ab vom Rentenbeginnalter. Faustformel: Je später der
Versicherungskunde seine private Rentenzahlung zum ersten Mal erhält, umso
geringer ist der Ertragsanteil. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren
beispielsweise beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent der Zahlungen.
Grundlage für die Besteuerung ist der persönliche Steuersatz des
Rentenbeziehers.
Ähnlich vorteilhaft sind die steuerlichen Regelungen, sobald sich der
Versicherungskunde für die komplette Auszahlung seines Versorgungsvermögens
entscheidet. Denn die Kapitalzahlung unterliegt ebenfalls nicht der
Abgeltungssteuer plus Soli und Kirchensteuer. Stattdessen greift das
Finanzamt lediglich auf 50 Prozent der Erträge, die in der Kapitalabfindung
enthalten sind, zu. Voraussetzungen: Der Rentenversicherungsvertrag hatte
eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren, und die Auszahlung des Vermögens
erfolgt frühestens ab dem 62. Lebensjahr des Versicherungsnehmers.
Übrigens: „Die Entscheidung zwischen Kapitalabfindung und lebenslanger
Rente muss der Versicherungsnehmer erst kurz Beginn der Rentenzahlung
treffen. Somit ist diese Form der privaten Altersvorsorge perfekt
zugeschnitten auf die weitere Lebensplanung sowie den finanziellen Bedarf
im Ruhestand“, betont Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG.