Private Rentenversicherung

30. Dezember 2013

Fast jeder in Deutschland macht sich Sorgen, ob er später im Alter genügend Geld haben wird, um seinen Lebensunterhalt ohne Probleme  zu bestreiten. „Die Sorge ist berechtigt. Denn wer allein auf die gesetzliche  Rente  angewiesen  ist,  dürfte  größere  finanzielle Probleme bekommen“,  weiß  Philipp  Gruhn,  Leiter  Produktmanagement  bei  der  OVB Vermögensberatung  AG in  Köln.

Nach  der  Rentenreform, die die damalige rot-grüne  Koalition  im  Jahr  2001  auf  den Weg gebracht hatte, wird die gesetzliche  Rentenversicherung  bis  zum Jahr 2030 nur rund 43 Prozent des letzten    Bruttoeinkommens    erreichen.   Entsprechend   hoch   ist   die Versorgungslücke,  also die Differenz zwischen der gesetzlichen Monatsrente und  dem  zuletzt  im  Berufsleben  gut geschriebenen Nettoeinkommen. Diese Versorgungslücke  beträgt  im  Schnitt  aller  Mitglieder  der gesetzlichen Rentenversicherung,   Beamten   oder   Bezieher   einer   berufsständischen Versorgung   „rund   800  Euro  im  Monat.  Das  ist  ein  Mittelwert.  Bei Gutverdienern  sind  es  sogar  einige  Hundert Euro mehr“, erklärt Philipp Gruhn.

 

Gesetzliche Rente durch private Altersvorsorge ergänzen

Mit  und  nach  der  Rentenreform  wurde  ein  System staatlich geförderter

Vorsorge  auf-  und  ausgebaut.  „Mit  Riester-Rente, Basis-Rente sowie der

betrieblichen    Altersvorsorge    über    Entgeltumwandlung   können   die

Versorgungslücken  bei  der  gesetzlichen  Rente weitest gehend geschlossen

werden“,    erläutert   OVB   Stratege   Philipp   Gruhn.   Dank   Zulagen,

Steuerersparnissen  oder  –  wie  bei  der  betrieblichen  Altersvorsorge –

zusätzlichen   Vorteilen   bei   der   Sozialversicherung  sei  der  eigene

finanzielle Aufwand überschaubar und deshalb für fast Jeden zu verkraften.

 

Bei  der eigenen Vorsorgestrategie zu berücksichtigen ist überdies, dass es

die  staatlichen  Zulagen und Steuervorteile nicht zum Nulltarif gibt. Denn

die  späteren  Leistungen  der Riester- und der Basis-Rente sowie Zahlungen

zum  Beispiel  aus  der  betrieblichen Direktversicherung müssen versteuert

werden.  Das  ist  ein  Ausgleich  für die staatliche Förderung der eigenen

Altersvorsorge während des Arbeitslebens.

 

Bisweilen  stellt sich die Frage, ob Riester-Rente & Co. allein die von der

gesetzlichen  Rentenversicherung  im Alter hinterlassenen Versorgungslücken

schließen  können.  „Falls  nicht,  sollte die Eigenvorsorge beispielsweise

durch   eine  klassische  oder  eine  Fondsgebundene  Private  Rentenpolice

komplettiert  werden“,  rät Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG.

Zwar  wird  diese  Form  der  eigenen  Altersvorsorge  in  der  Ansparphase

staatlich  nicht  gefördert.  Zum Ausgleich muss aber nur ein Bruchteil der

späteren Rentenzahlungen versteuert werden.

 

Fester Zins, Überschüsse, lebenslang garantierte Rente

Der    Sparanteil    der    Beiträge    zu   einer   klassischen   Privaten

Rentenversicherung  wird  derzeit  mit  1,75 Prozent verzinst. Neben dieser

Garantieverzinsung,   die   auch  „Rechnungszins“  genannt  wird,  bekommen

Versicherungsnehmer  so  genannte  Überschussbeteiligungen gut geschrieben.

Die  Versicherer geben somit Gewinne, die hauptsächlich aus der Investition

des  angesammelten  Kapitals resultieren, an ihre Kunden weiter. „So können

die   Versicherungsnehmer  langfristig  eine  attraktive  durchschnittliche

Rendite  erzielen“, sagt Philipp Gruhn. Aufgrund des Zinseszinses summieren

sich  die  regelmäßigen  Beiträge  des  Versicherungskunden  über Jahre und

Jahrzehnte  zu  einem  ansehnlichen Versorgungsvermögen, mit dem die magere

gesetzliche Rente spürbar aufgebessert werden.

 

Fondsgebundene   Rentenversicherung:   Chance  auf  langfristig  attraktive

Renditen

Im Gegensatz zur klassischen Privaten Rentenversicherung erfolgt der Aufbau

des  Versorgungsvermögens  bei  einer  Fondspolice  mit Hilfe erstklassiger

Investmentfonds.  Je  nach  Risikoneigung  des  Anlegers  können  dies  zum

Beispiel  Aktien-,  Renten-  oder  Mischfonds  sein.  „Viele  Policensparer

entscheiden  sich  für  ein  Portfolio  unterschiedlicher Fonds“, weiss OVB

Experte  Philipp Gruhn. Dadurch sei die individuell passende Verteilung von

Chancen    und    Risiken    möglich.    Vorteil    einer   fondsgebundenen

Rentenversicherung:  Langfristig bestehen gute Chancen auf einen sehr guten

Vermögenszuwachs.

 

Lebenslange Rente oder einmalige Kapitalzahlung

„Sicherheit  und  Flexibilität  sind  unübersehbare Vorteile einer Privaten

Rentenversicherung“,   betont  OVB  Experte  Philipp  Gruhn.  So  kann  der

angehende  Ruheständler  zum  Renteneintritt  ein Kapitalwahlrecht ausüben.

Dies bedeutet: Er entscheidet sich gegen eine lebenslange Rente und für die

Auszahlung  seines  bis  dahin  angesparten  Versorgungsvermögens in voller

Höhe.  Die  Entscheidung  für  eine Kapitalauszahlung hängt, im Übrigen wie

jede  Vorsorge- und Anlagestrategie, von der persönlichen Lebensplanung ab.

Sinnvoll ist sie zum Beispiel, falls der Versicherungsnehmer sein Eigenheim

entschulden  möchte,  größere anderweitige Investitionen plant oder einfach

sein  Leben  durch  mehr  Konsum  genießen  möchte.  „Wobei  aber  ein weit

reichender   und  deshalb  kostspieliger  Konsum  dem  Grundgedanken  einer

Privaten   Rentenversicherung,   nämlich   der   eigenen  Altersversorgung,

widersprechen  würde“,  gibt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG

zu bedenken.

 

Wer  auf  Nummer  sicher gehen möchte, damit auch im hohen Alter finanziell

alles   bestens   geregelt  ist,  entscheidet  sich  für  die  lebenslangen

Rentenzahlungen.  Die  Versicherer  garantieren  eine bestimmte Rentenhöhe,

unabhängig ob der Versicherungskunde 80, 90 oder gar mehr als 100 Jahre alt

wird.  Die  tatsächlichen Rentenzahlungen sind aber spürbar höher, weil der

Privat-Rentner    zusätzlich    zur    garantierten   Rente   erneut   eine

Überschussbeteiligung  erhält.  Diese kann von Jahr zu Jahr unterschiedlich

hoch  ausfallen,  weil  sie hauptsächlich vom Anlageerfolg des Versicherers

abhängig  ist. Tipp: Durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit können

Versicherungsnehmer  auch  für  den  Partner bzw. die Partnerin finanzielle

Vorsorge  treffen.  Im  Todesfall wird dabei die Rente für den vereinbarten

Zeitraum an die Hinterbliebenen gezahlt.

 

 

Steuervorteile für Privat-Rentner

Private   Rentenversicherungen   haben,   insbesondere   im   Vergleich  zu

Kapitalanlagen   bei   Banken   und  Sparkassen  sowie  zu  Investments  in

festverzinslichen  Wertpapieren  oder  Aktien,  klare  Steuervorteile.  Bei

Festgeldkonten  und  Staatsanleihen zum Beispiel verlangt das Finanzamt von

den  Zinsen, sobald der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr und Person

ausgeschöpft  ist,  25 Prozent Abgeltungssteuer. Hinzu kommen Soli-Zuschlag

und oft auch die Kirchensteuer. Im Ergebnis bleiben von jedem Zinseuro nach

Zugriff des Finanzamtes nur gut 70 Euro-Cents übrig.

 

„Demgegenüber  fällt  der  Zugriff  des Finanzamts auf die Leistungen einer

Privaten  Rentenversicherung  erkennbar  milder  aus“,  erklärt OVB-Experte

Philipp  Gruhn.  Das  bedeutet  konkret:  Private  Renten werden mit dem so

genannten  Ertragsanteil  besteuert.  Dieser  macht nur einen Bruchteil der

gesamten  Rentenzahlung aus. Die – prozentuale – Höhe dieses Ertragsanteils

hängt    ab    vom    Rentenbeginnalter.   Faustformel:   Je   später   der

Versicherungskunde  seine private Rentenzahlung zum ersten Mal erhält, umso

geringer   ist   der   Ertragsanteil.   Bei   Rentenbeginn  mit  65  Jahren

beispielsweise   beträgt   der  Ertragsanteil  18  Prozent  der  Zahlungen.

Grundlage   für   die   Besteuerung  ist  der  persönliche  Steuersatz  des

Rentenbeziehers.

 

Ähnlich  vorteilhaft  sind  die  steuerlichen  Regelungen,  sobald sich der

Versicherungskunde für die komplette Auszahlung seines Versorgungsvermögens

entscheidet.   Denn  die  Kapitalzahlung  unterliegt  ebenfalls  nicht  der

Abgeltungssteuer  plus  Soli  und  Kirchensteuer.  Stattdessen  greift  das

Finanzamt lediglich auf 50 Prozent der Erträge, die in der Kapitalabfindung

enthalten  sind,  zu. Voraussetzungen: Der Rentenversicherungsvertrag hatte

eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren, und die Auszahlung des Vermögens

erfolgt frühestens ab dem 62. Lebensjahr des Versicherungsnehmers.

 

Übrigens:  „Die  Entscheidung  zwischen  Kapitalabfindung  und lebenslanger

Rente  muss  der  Versicherungsnehmer  erst  kurz  Beginn der Rentenzahlung

treffen.   Somit   ist  diese  Form  der  privaten  Altersvorsorge  perfekt

zugeschnitten  auf  die weitere Lebensplanung sowie den finanziellen Bedarf

im Ruhestand“, betont Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG.

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