Fahrrad-Leasing wird steuerlich gefördert

19. November 2019

Wer als Angestellter von seinem Arbeitgeber ein Fahrrad geleast bekommt, der profitiert von einer Ausweitung des sogenannten “Dienstwagenprivilegs”. Schon im November 2012 haben die Finanzminister der Länder entschieden, dass das dieses auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes gilt. Unternehmen haben seitdem die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern statt eines Dienstwagens auch ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen. Und das lässt sich dank der Neuregelung ebenso in der Freizeit nutzen.

ROSE Bikes
Foto: pr/ROSE Bikes

„Das Leasing von Job-Fahrrädern richtet sich stark an fahrradaffine Menschen und Fahrradpendler und, die sich ein hochwertiges Fahrrad wünschen und das auch günstig finanzieren wollen“, sagt Anatol Sostmann von Rose Bikes. E-Bike, Trekkingrad, Mountainbike oder Rennrad – bei der Wahl des Fahrradtyps ist man völlig frei. „Letztendlich ist es eine individuelle Entscheidung, welche Vorzüge ein Unternehmen seinen Mitarbeitern bieten möchte“, sagt Sostmann weiter. Steuerlich ist das Leasen eines Bikes mittlerweile genauso lukrativ, wie das Leasen eines Dienstwagens. Beim Dienstwagen käme noch eine Pauschale hinzu, die von der Länge des Arbeitswegs abhängt. In diesem Punkt ist das Jobrad sogar bessergestellt als ein Dienstwagen, denn hier gibt es diese Pauschale nicht.

Die monatlichen Raten zahlt der Arbeitgeber als Leasingnehmer, indem er einen Teil des Mitarbeitergehalts als Leasingrate einbehält, statt ihn auszuzahlen. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen des Mitarbeiters. So spart er jeden Monat Steuern und fährt dabei ein hochwertiges Fahrrad, das er sich sonst wahrscheinlich nicht gegönnt hätte. Die Einsparung im Vergleich zum Direktkauf liegt zwischen 10 und 40 Prozent, kann aber auch höher liegen, wenn der Arbeitgeber als Teil einer Lohnerhöhung einen Anteil an der Leasingrate übernimmt.

Eine Beispielrechnung von LeaseRad.de

Bei einem Fahrradkaufpreis von 1000 € (inkl. MwSt.), einem Bruttomonatsentgelt von 3000 € in der Steuerklasse I und einer Versicherung des Rads über den Arbeitnehmer muss der Arbeitnehmer eine monatliche Gesamtrate von 31,76 € zahlen. Die tatsächliche Nettobelastung für ihn beträgt bei 36 Monaten Laufzeit 20,73 € im Monat. Eine Ersparnis von 453,60 € (34,90 %) gegenüber dem Direktkauf. Übernimmt nun der Arbeitgeber die Versicherung des Rads, muss der Arbeitnehmer nur noch 27,56 € monatlich bezahlen, die tatsächliche Nettobelastung reduziert sich auf 18,67 € im Monat. Das macht eine Ersparnis von 527,76 € (40,60 %) gegenüber Direktkauf. Übernimmt der Arbeitgeber als Teil einer Lohnerhöhung einen Teil der Leasingrate, beispielsweise 25 €, sinkt die tatsächliche Nettobelastung des Arbeitnehmers für das Jobrad auf 6,31 € im Monat und die Ersparnis für das Fahrrad steigt auf 972,72 € (74,83 %) gegenüber dem Direktkauf.

Durch das Jobrad-Leasing gibt es also für beide Seiten steuerliche Vorteile: Für Arbeitnehmer, da die Leasingrate vom Bruttogehalt abgeht und für den Arbeitgeber, da er auf die Gehaltserhöhung keine Lohnsteuer und keine Sozialleistungen zahlen muss. Versteuern muss der Arbeitnehmer nur den sogenannten geldwerten Vorteil und der beträgt ein Prozent des Brutto-Listenpreises monatlich.

„Die Arbeitgeber unterstützen mit dem Jobrad die Mobilität ihrer Mitarbeiter und tun etwas für ihre Gesundheit. Gleichzeitig kann sich die Geschäftsführung als modern, umweltbewusst
und weltoffen positionieren. Wichtige Punkte im Wettbewerb um die besten Köpfe“, sagt Sostmann. Die Mitarbeiter kommen günstig an ein hochwertiges Rad, dass sie für einige Jahre nutzen können. Nach Ablauf der Laufzeit, können sie es zum Restwert übernehmen oder wählen ihr neues Traum-Bike.

So funktioniert Jobrad-Leasing

Zunächst gilt es den Arbeitgeber anzusprechen und ein Angebot vorzulegen.  Wunschrad auswählen und Angebot einholen, die Abwicklung erfolgt mit dem Leasing-Unternehmen als zentralen Ansprechpartner. Der Arbeitnehmer bezahlt nicht direkt, sondern durch Gehaltsumwandlung über die monatliche Gehaltsabrechnung.

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